Optionen und Verträge
Ankündigungssperre
Auch genannt Embargo, Sperrfrist
Datum und Uhrzeit, vor denen eine Show in keiner Form öffentlich werden darf. Sie steht im Vertrag, in der Ortszeit der Location.
Die Ankündigungssperre legt fest, ab wann eine Show öffentlich werden darf: der Line-up-Post, das Event-Listing, der Ticket-Vorverkauf, ein Teaser. Bis dahin kündigt niemand an, weder die Promoter:innen noch der Artist. Im Vertrag steht sie als Datum und Uhrzeit, in der Ortszeit der Location.
Meist gibt es dafür einen von drei Gründen. Ein Festival gibt sein Line-up an einem fixen Tag bekannt und will damit als Erstes draußen sein. Der Artist kündigt eine Tour oder ein Release an, und die Termine gehen gemeinsam hinaus. Oder eine andere Show im Gebietsschutz soll verkaufen, bevor die nächste öffentlich ist.
Beispiel
Ein Club in Leipzig bestätigt [Artist A] für Samstag, 23. Januar. Der Vertrag setzt die Sperre auf Dienstag, 10. November, 18:00 Uhr Ortszeit, wenn der Artist seine Wintertermine bekannt gibt. Der Club kann das Artwork aus dem Pressekit schon vorbereiten, aber Event-Seite, Ticketlink und Post gehen am 10. November um 18:00 Uhr online, nicht am Abend davor.
Worauf du achten solltest
- Alles Öffentliche zählt. Ein Listing auf einer Ticket- oder Event-Plattform, eine Anmeldeseite für den Vorverkauf, ein „Special Guest“-Teaser mit dem Foto des Artists: Jedes davon bricht die Sperre.
- Wessen Uhr. 18:00 Uhr in Wien ist 17:00 Uhr in London. Es gilt die Ortszeit der Location, wenn der Vertrag nichts anderes sagt.
- Sag früh, was du brauchst. Hängt dein Marketing an einem Datum, etwa einem Vorverkaufsstart oder einem Druckschluss, schreib es in die Anfrage, damit die Sperre dazu passt.
- Ohne Datum wartest du auf den Vertrag. Auf eine Option (Hold) oder ein nicht unterschriebenes Angebot kündigt niemand an.
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